Sie sind hier: Startseite » Reisetipps weltweit

Urlaubssouvenirs und ihre Tücken

Urlaubsmitbringsel - Shoppingstipps für die Reise
Urlaubsmitbringsel - Shoppingstipps für die Reise (Foto: Pixabay)

Urlaubssouvenirs und ihre Tücken

Schmuck aus Portugal, Teppiche aus Zypern oder Lederwaren aus Italien sind nur einige Beispiele für beliebte Urlaubsmitbringsel. Urlaubsstimmung und vermeintlich günstige Preise verleiten zum Kauf von Souvenirs. Zurück im Hotel oder in Deutschland fragt sich so mancher Urlauber, ob er das Souvenir wirklich braucht. Oder es folgt ein böses Erwachen, wenn die versprochene Qualität nicht stimmt.

Was tun, wenn das Urlaubsmitbringsel defekt ist?

Beim Einkaufen in Europa gibt es gesetzliche Gewährleistungsrechte. Das bedeutet, dass man EU-weit Anspruch auf kostenlosen Umtausch oder Reparatur hat, unabhängig davon, ob man vor Ort im Geschäft oder online gekauft hat. Die Gewährleistungsfrist beträgt europaweit zwei Jahre, wobei die Beweislastumkehr mindestens ein Jahr beträgt. Das bedeutet: Geht das Urlaubssouvenir innerhalb des ersten Jahres kaputt, wird vermutet, dass es von Anfang an mangelhaft war. Einige Länder haben großzügigere Fristen für die Beweislastumkehr festgelegt, z.B. Frankreich mit zwei Jahren.

Gewährleistung und Fristen: Rechte beim Kauf

In einigen Urlaubsländern gibt es so genannte Reklamationspflichten, die man beachten sollte. Die Reklamation muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Feststellung des Mangels erfolgen. In Estland, Lettland und Malta beträgt diese Frist beispielsweise zwei Monate, in Polen ein Jahr. Achtung: Wird zu spät reklamiert, kann sich der Verkäufer auf die Fristversäumnis berufen und die Reklamation ablehnen. Anders ist es zum Beispiel in Deutschland, Frankreich, Spanien, Luxemburg, Portugal, Rumänien und Bulgarien. Dort gibt es keine Reklamationsfristen, aber auch hier muss der Mangel rechtzeitig angezeigt werden.

Widerrufsrecht: Wann kann ich was zuückgeben?

Das Widerrufsrecht ermöglicht es, einen Kauf ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen. Zum Beispiel, wenn einem die Ware nicht gefällt. Das Widerrufsrecht ist allerdings nur möglich, wenn die Ware online oder außerhalb von Geschäftsräumen gekauft wurde. Ein Stand auf dem Wochenmarkt, ein Juwelier oder ein Fabrikverkauf von Teppichen fallen nicht darunter. Wird die Ware dort gekauft, hat man nur die Möglichkeit, den Händler zu fragen, ob er die Ware aus Kulanz zurücknimmt. Man kann auch vor dem Kauf nach einem Umtauschrecht fragen und sich dieses schriftlich zusichern lassen.

Anders sieht es aus, wenn man von einem Verkäufer auf der Straße angesprochen, in sein Geschäft "gelockt" wird und dort die Ware kauft. Gleiches gilt, wenn eine Verkaufsveranstaltung in einer Schmuckfabrik stattfindet und der Verkäufer die Fahrt dorthin organisiert. Auch Kaffeefahrten fallen unter das Widerrufsrecht.

Zoll: Was bei der Rückreise zu beachten ist

Wer Waren im EU-Ausland kauft, muss bei der Wiedereinreise nach Deutschland keinen Zoll zahlen. Bei Einkäufen in einem Nicht-EU-Land dürfen Erwachsene bei der Einreise mit dem Flugzeug oder Schiff nur Waren bis zu einem Wert von 430 Euro zollfrei einführen. Bei der Einreise mit dem Auto oder der Bahn sind es nur 300 Euro. Für Jugendliche unter 15 Jahren gilt eine Wertgrenze von 175 Euro. Waren, die diesen Wert übersteigen, müssen deklariert werden und es fallen Einfuhrabgaben an.

Souvenirs, Souvenirs ... doch brauche ich das?
Souvenirs, Souvenirs ... doch brauche ich das? (Foto: Pixabay)

Tipps für entspanntes Einkaufen im Urlaub

  • Überlegt einkaufen: Brauche ich dieses Souvenir wirklich?
  • Kontaktdaten notieren: Wichtig für Reklamationen bei mangelhafter Ware
  • Vorsicht bei zu günstigen Preisen: Vorsicht bei möglichen Fälschungen
  • Rechte kennen: Garantie- und Reklamationsfristen beachten
  • Widerrufsrecht kennen: Möglichkeiten bei Online- und Fernabsatzgeschäften
  • Zollfreie Einfuhr: Wertgrenzen für Souvenirs aus Nicht-EU-Staaten

Was tun bei Problemen mit Urlaubsmitbringseln?

Bei Problemen mit einem Souvenir aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen hilft das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kostenlos weiter.


Social Media:



Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Einige von ihnen sind für den Betrieb der Seite technisch notwendig. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Wenn Sie auf dieser Seite bleiben, stimmen Sie dem zu. Alles Weitere finden Sie in der Datenschutzerklärung. Erweiterte Cookie-Einstellungen