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Unbeliebte Souvenirs: Auslandsknöllchen

Unbeliebte Souvenirs: Auslandsknöllchen

(rf) Ab Mitte November 2010 müssen auch Knöllchen aus dem Ausland bezahlt werden. Verkehrssünden, die in europäischen Ländern begangen wurden, können dann in Deutschland vollstreckt werden. Nach der neuen EU-weiten Bußgeldvollstreckung bleibt beispielsweise zu schnelles Fahren im Ausland bei Nichtzahlung der Strafe hierzulande nicht mehr folgenlos. Bußgeldbescheide aus allen übrigen 26 EU-Staaten können vollstreckt werden. Ausnahme: Bescheide aus dem Ausland unter 70 Euro müssen weiterhin vorerst nicht bezahlt werden. Voraussetzung für alle Bescheide ist: sie müssen in deutsch und verständlich formuliert sein.

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