Sie sind hier: Startseite » Reisenews

Reise-Tipp: Mit dem Auto in den Winterurlaub

Reise-Tipp: Mit dem Auto in den Winterurlaub

(rf) Wer einen Winterurlaub mit dem eigenen Auto plant, sollte das Fahrzeug sollte unbedingt mit Winterreifen ausstatten. Die Scheibenwaschanlage sollte mit Frostschutzmittel oder Winterreiniger befüllt sein. Das ganze Auto, insbesondere aber Scheiben und Beleuchtung, sollte vor dem Start in den Skiurlaub ausreichend von Schnee und Eis befreit sein. Angepasste Geschwindigkeit und genügend Abstand (mindestens halber Tacho) während der Fahrt minimieren die Unfallgefahr. Sanftes Bremsen und ein behutsamer Umgang mit dem Gaspedal verhindern ein Ausbrechen und Rutschen des Wagens. Untertouriges Fahren erleichtert das Weiterkommen auf glatten Straßen, da die Reifen so besseren Grip haben. Wer im Winter auf längeren Strecken unterwegs ist, sollte folgende Dinge im Auto haben: Wolldecke, etwas Sand oder eine zusätzliche Matte als Anfahrtshilfe, kleine Schaufel, Antibeschlagtuch, Handschuhe, warme Getränke. Spätestens bei halbleerem Tank ist es ratsam, nachzutanken, damit man bei längeren Standzeiten (etwa wegen Stau auf der Autobahn) genug Reserve hat. Wer im Stau steht, muss die Rettungsgasse frei halten – nicht nur für Krankenwagen und Polizei, sondern auch für die Räum- und Streufahrzeuge.

Wer in die Berge fährt, sollte Schneeketten mit sich führen. Zwar gibt es keine generelle Schneekettenpflicht in Europa, doch da die jeweiligen Anordnungen bei winterlichen Straßenverhältnissen unterschiedlich sind sollte man sich vor der Abfahrt genau über die Bestimmungen im Urlaubsland informieren. Hier die wichtigsten Informationen zu den Alpenländern (Quelle: ADAC): In Österreich müssen grundsätzlich dort Ketten aufgezogen werden, wo dies auf einem runden Schild mit blauen Grund und Schneeketten-Symbol angezeigt ist. Sie müssen auf alle Räder der angetriebenen Achsen montiert werden. Bei Allradfahrzeugen müssen auf mindestens zwei Antriebsräder Ketten aufgezogen werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beschilderung müssen Autofahrer – je nach Schweregrad – mit Bußgeldern bis zu 5000 Euro rechnen. Ist in der Schweiz eine Strecke mit dem Verkehrszeichen „Schneeketten obligatorisch“ ausgeschildert, dürfen Autofahrer diese auch nur mit Ketten befahren. Für Allrad-Fahrzeuge können Ausnahmen gelten wie zum Beispiel durch ein Zusatzschild „4x4 ausgenommen“. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 100 Franken (rund 73 Euro) geahndet. In Italien kann eine Schneekettenpflicht mittels gesonderter Beschilderung im Bedarfsfall angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 50 km/h. Verstöße werden mit Bußgeldern von mindestens 84 Euro geahndet. Auch in Frankreich kann die Benutzung von Schneeketten kurzfristig durch entsprechende Schilder angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit beträgt dann auch in Frankreich 50 km/h. Ketten müssen auf die Räder der Antriebsachse montiert werden. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von 135 Euro belegt – zudem wird die Weiterfahrt untersagt.

Weitere Informationen unter www.adac.de.


Social Media:



Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Einige von ihnen sind für den Betrieb der Seite technisch notwendig. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Wenn Sie auf dieser Seite bleiben, stimmen Sie dem zu. Alles Weitere finden Sie in der Datenschutzerklärung. Erweiterte Cookie-Einstellungen