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Tipp: Reisemängel - Ärger im Urlaub

Tipp: Reisemängel - Ärger im Urlaub

(rf) Eigentlich sollten es die "schönsten Wochen des Jahres" werden, und dann das ... Wenn der Urlaub durch gravierende Mängel getrübt wird, sollte man sofort vor Ort handeln. Die Mängel sollten sofort der Reiseleitung gemeldet und dokumentiert werden. Meist sind es Baustellen im Hotel oder in der direkten Umgebung, Lärm oder Dreck, für die Urlauber nachträglich eine Minderung des Reisepreises fordern. Wird etwa im oder direkt neben dem Hotel den ganzen Tag gebaut, können sich Geschädigte über Rückerstattungen von 50 bis 60 Prozent des Reisepreises freuen. Weitere häufig angezeigte Mängel mit der Aussicht auf Rückerstattung sind erhebliche Flugverspätungen oder -verlegungen oder nicht fertig gestellte beziehungsweise verschmutzte Hotel- und Poolanlagen. Ungezieferbefall etwa durch vereinzelte Gekos oder Kakerlaken im Hotelzimmer und kurzzeitig auftretende Ameisen sind jedoch kein Grund für eine Minderung. Um überhaupt Geld für entgangene Urlaubsfreuden erstattet zu bekommen, müssen Reisende folgendes beachten: Wird ein Mangel festgestellt, muss dieser sofort bei der Reiseleitung angezeigt und Abhilfe verlangt werden. Fotos oder Videos, die Missstände dokumentieren, oder unabhängige Zeugen helfen bei der Beweisführung. Nach der Rückkehr sind die Ansprüche innerhalb eines Monats beim Reiseveranstalter geltend zu machen. Wenn bei Beschwerden keine Einigung mit dem Reiseveranstalter erzielt werden kann, landen solche Fälle vor Gericht. Damit Urlauber wissen, ob und wann sich dieser Weg lohnt, hat der ADAC über 270 Urteile rund um Reisemängel zusammengestellt. Die Tabelle zu den Reisemängeln ist im Internet unter www.adac.de/Recht_und_Rat/Reiserecht abrufbar.


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