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Ab 1. November 2010 neue Regelung für USA-Flüge

Ab 1. November 2010 neue Regelung für USA-Flüge

(rf) Bei Flügen in die USA treten vom 1. November 2010 an neue Regelungen zu Passagierdaten in Kraft. Fluggesellschaften müssen künftig bis spätestens 72 Stunden vor Abflug neben dem vollständigen Namen auch Geburtsdatum und Geschlecht des Reisenden an die US-amerikanische Transportsicherheitsbehörde (TSA) übermitteln. Die Regelung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung und gilt
· für alle internationalen Flüge in die und aus den USA,
· für alle weltweiten Flüge aller US-amerikanischen Fluggesellschaften
· sowie für inneramerikanische Strecken.

Bei fehlenden Daten kann die Fluggesellschaft die Buchung streichen und die Ticketausstellung unterbinden, so dass dies eine Nichtbeförderung zur Folge hat.

Passagiere sollten daher bei der Buchung die folgenden Daten zu ihrer Person sowie die aller Mitreisenden angeben:
· Nachname und alle Vornamen (wie in dem für die Einreise vorgelegten Reisepass angegeben)
· Geburtsdatum
· Geschlecht

Passagiere, die ab dem 1. November 2010 zu reisen beabsichtigen und für die im Rahmen der Buchung bereits ein Ticket ohne Secure Flight Daten ausgestellt wurde, werden dringend darum gebeten, ihre Daten vor Abreise zu vervollständigen. Detaillierte Informationen zum Secure Flight Programm sind auf den Seiten der US-amerikanischen Behörde für Sicherheit im Transportwesen, der Transportation Security Administration, unter www.tsa.gov/secureflight abrufbar.

In der jüngsten Vergangenheit hat es für die USA-Einreise bereits zahlreiche Veränderungen gegeben. Der Deutsche ReiseVerband (DRV) hat das Wichtigste zusammenge:
ESTA – Electronic System for Travel Authorization
Für Reisende, die im Rahmen des Visa-Waiver-Programm für visumfreies Reisen in die USA einreisen, besteht seit Januar 2009 die Verpflichtung, vor Abreise einen ESTA-Antrag zu stellen (https://esta.cbp.dhs.gov). Für diesen Antrag erheben die USA seit dem 8. September 2010 eine Gebühr von 14 US-Dollar. Der DRV empfiehlt dringend bei der Beantragung, nur diese offizielle Webseite zu nutzen, da auf anderen Webseiten häufig ein vielfach höherer Betrag berechnet wird. Der Antrag ist vom Reisenden persönlich zu stellen. Eine dritte Person (auch ein Mitarbeiter im Reisebüro) kann jedoch die Antragsstellung im Auftrag des Reisenden vornehmen. Für den Fall, dass ein Reisebüro/Veranstalter diese Serviceleistung für den Reisenden erbringen möchte, empfiehlt der DRV, sich vom Reisenden die korrekte Eingabe schriftlich bestätigen zu lassen.
APIS – Advance Passenger Information System
Neben ESTA werden vom Passagier am Flughafen im Rahmen von APIS weitere Daten vor Abflug abgefragt. Der DRV stellt unter www.drv.de/fileadmin/user_upload/APIS_Formblatt.pdf ein Formblatt zur Verfügung, das der Passagier ausgefüllt am Flughafen vorlegen kann.
Secure Flight
Der DRV weist ausdrücklich darauf hin, dass die Fluggesellschaften verpflichtet sind, die Secure-Flight-Daten zu ermitteln und zu übertragen. Reisebüros oder Reiseveranstalter können die Daten entweder selbst im Passenger Name Record (PNR) eingeben – möglicherweise gegen Entgelt – oder den Passagier über die Pflicht zur Erfassung informieren und ihn zur Erfassung auf die jeweilige Webseite der Fluggesellschaft oder an das entsprechende Call-Center verweisen.

Veränderungen bei der USA-Einreise

In der jüngsten Vergangenheit hat es für die USA-Einreise bereits zahlreiche Veränderungen gegeben. Der Deutsche ReiseVerband (DRV) hat das Wichtigste zusammengefaßt:

ESTA – Electronic System for Travel Authorization
Für Reisende, die im Rahmen des Visa-Waiver-Programm für visumfreies Reisen in die USA einreisen, besteht seit Januar 2009 die Verpflichtung, vor Abreise einen ESTA-Antrag zu stellen (https://esta.cbp.dhs.gov). Für diesen Antrag erheben die USA seit dem 8. September 2010 eine Gebühr von 14 US-Dollar.Bei der Beantragung sollte die offizielle Webseite genutzt werden, da auf anderen Webseiten häufig ein vielfach höherer Betrag berechnet wird. Der Antrag ist vom Reisenden persönlich zu stellen. Eine dritte Person (auch ein Mitarbeiter im Reisebüro) kann jedoch die Antragsstellung im Auftrag des Reisenden vornehmen.

APIS – Advance Passenger Information System
Neben ESTA werden vom Passagier am Flughafen im Rahmen von APIS weitere Daten vor Abflug abgefragt. Der DRV stellt unter www.drv.de ein Formblatt zur Verfügung, das der Passagier ausgefüllt am Flughafen vorlegen kann.

Secure Flight
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, die Secure-Flight-Daten zu ermitteln und zu übertragen. Reisebüros oder Reiseveranstalter können die Daten entweder selbst im Passenger Name Record (PNR) eingeben oder den Passagier über die Pflicht zur Erfassung informieren und ihn zur Erfassung auf die jeweilige Webseite der Fluggesellschaft oder an das entsprechende Call-Center verweisen.


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